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Notarielle Beglaubigung:
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| der Echtheit der Unterschrift des Übersetzers Übersetzung der Papiere von dem professionellen Übersetzer wird ausgeführt im Falle daß:
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Durchschreibebelege in Russisch Der Notar ist ermächtigt das Verfahren der Echtheitsbescheinigung des Durchschreibebelegs und/oder der Belegerstellung ausführen. Notwendige Bedingung für die Ausführung der Echtheitsbescheinigung des Durchschreibebelegs ist Fehlen von Inhaltswidersprüchen gegen Gesetzgebung der Russischen Föderation. Echtheit der Kopie von der Abschrift kann von dem Notar beglaubigt sein im Falle daß:
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Übersetzungkopie Im Falle der Zuweisung der Unterschrift des Übersetzers, die notariell beglaubigt ist. |
Legalisation des Dokuments, das notariell beglaubigt ist
Dokumente, die von einem Staat ausgehändigt wurden und Rechtswirksamkeit auf seinem Boden haben, können auf dem Boden der ausländischen Macht nur nach der entsprechenden notariellen Beglaubigung benutzt werden, falls es nichts anders vorgesehenen von den internationalen Verträgen zwischen diesen Staaten gibt.
Dokumente können auf zwei Weisen beglaubigt werden: durch Ausfüllen der Apostille oder durch konsularische Legalisierung.
| Apostille "Bis- Translating" gewährt Leistungen des Ausfüllen der Apostille auf die notariell beglaubigte Kopien, und der Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers.Um Prozess der Anerkenntnis ausländischer Dokumente einfacher zu machen, die Konvention im 1961 in den Haag untergeschrieben wurde. Sie abgeschaffte die Forderung der Legalisierung ausländischer Dokumente. Laut Haager Konferenz spezieller Stempel- Apostille auf den Dokumenten, die für Ausnützung auf dem Boden der ausländischen Macht bestimmt werden, eingetragen wird.
Konsularische Legalisierung Um Dokumente auf dem Boden der ausländischen Macht zu, muß man das Verfahren der Legalisierung in jenem Staat ausführen, wo sie ausgehändigt wurden. Vor allem werden Dokumente im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder in anderem bevollmächtigten Machtorgan des Staats beglaubigt, wo sie ausgehändigt wurden. Zweite Phase ist die Legalisierung der Dokumente in Konsulat des Staats, in den sie werden gegeben werden. |
Bestellung machen
Sie können die Bestellung auf jede Weise machen, die für Sie geeignet ist: - Telefonisch: (812) 716 90 36
- Den Bestellschreiben an die Adresse loslassen: info@bis-translating.com
- Oder den nachstehenden Vordruck ausfüllen









